| Verwaltungsgericht Koblenz

Klagen gegen den Bau von Windenergieanlagen in Pferdsfeld abgewiesen

Pressemitteilung Nr. 14/2020

Die Klagen gegen eine der Betreibergesellschaft erteilte Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme von sieben Windenergieanlagen (WEA) in Pferdsfeld bleiben ohne Erfolg. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in vier Klageverfahren, nachdem es bereits im Jahr 2018 entsprechende Eilanträge der Kläger abgelehnt hatte (siehe Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 26/2018).

Die Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach erteilte der beigeladenen Windparkgesellschaft unter dem 24. April 2017 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sieben WEA im Bereich der Wüstungen Pferdsfeld und Eckweiler in der Nähe des ehemaligen NATO-Flugplatzes Pferdsfeld (Stadt Bad Sobernheim).

Nachdem die Kläger mit ihren Anträgen auf Gewährung von Eilrechtsschutz unterlegen und auch ihre Widersprüche im April 2019 zurückgewiesen worden waren, verfolgten sie ihr Begehren im Klageverfahren weiter. Sie rügten im Wesentlichen die fehlerhafte Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, eine von den WEA ausgehende Beeinträchtigung durch Schall und Schatten, Verstöße der Genehmigung gegen den Arten-, Denkmal- und Landschaftsschutz sowie eine Gefährdung durch Eiswurf und Eisabfall im näheren Umfeld der WEA.

Die Klagen hatten keinen Erfolg. Die der Beigeladenen erteilte Genehmigung verletze keine drittschützenden Rechte der Kläger, so die Koblenzer Verwaltungsrichter. Sowohl hinsichtlich der zu erwartenden Schall- als auch Schattenbelastung seien entweder ausreichende Nebenbestimmungen in die Genehmigung aufgenommen worden oder es seien – selbst bei Zugrundelegung neuerer Berechnungsmethoden zur Schallprognose – keine unzumutbaren Beeinträchtigungen zu befürchten. Eine unzumutbare optische Bedrängung durch die mehr als 1.150 m entfernten und weniger als 200 m hohen WEA sei nicht zu erwarten. Auf die behauptete Beeinträchtigung des Landschafts- und Denkmalschutzes könnten sich die Kläger nicht berufen und eine Gefährdung durch Eiswurf und Eisabfall im näheren Umfeld der WEA hätten sie nicht substantiiert geltend gemacht. Schließlich habe die Genehmigungsbehörde unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteile vom 30. April 2020, 4 K 406/19.KO, 4 K 407/19.KO, 4 K 411/19.KO und 4 K 427/19.KO)

Die Entscheidung 4 K 406/19.KO kann hier abgerufen werden.

Die Entscheidung 4 K 407/19.KO kann hier abgerufen werden.

Die Entscheidung 4 K 411/19.KO kann hier abgerufen werden.

Die Entscheidung 4 K 427/19.KO kann hier abgerufen werden.

 

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