Verhandlungstermine

Ansprechpartner

Pressesprecherin
Richterin am Verwaltungsgericht Lisa Harz
Telefon: 0261 1307 - 10601
(für die 1. und 4. Kammer)

Pressesprecher
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers
Telefon: 0261 1307-10359
(für die 2., 3. und 5. Kammer)

E-Mail: postfach(at)vgko.jm.rlp.de
(nur für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für gerichtliche Verfahren!)

Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine. 

Sitzungstag: Montag, 9. März 2026

Streit um Betrauung der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH durch den Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz

Aktenzeichen: 3 K 1419/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 10:45 Uhr

Beteiligte:
Klägerin: N.N. GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, vertreten durch Hümmerich legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, 53119 Bonn,
Beklagter: Landkreis Mayen-Koblenz, vertreten durch den Landrat, 56068 Koblenz, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 53227 Bonn,
beigeladen: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, 56073 Koblenz, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 53227 Bonn

Sachgebiet: Krankenhausrecht

Sachverhalt:

Die Klägerin, Trägerin eines Krankenhauses, wendet sich gegen die Betrauung des beigeladenen Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH durch den beklagten Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz, mit welcher das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH, an der die genannten Kommunen im Zeitpunkt der Betrauung zu jeweils 25 Prozent beteiligt waren, mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Sicherstellung des Krankenhausbetriebs in der Grund-, Regel- und Maximalversorgung bzgl. fünf Krankenhäuser betraut wurde. Zur Durchführung dieser Verpflichtungen besteht nach dem Betrauungsakt die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die kommunalen Gesellschafter. 

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, ab dem Jahr 2025 für zehn Jahre mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im beklagten Landkreis betraut zu werden und hierfür einen Ausgleich des handelsrechtlichen Verlustes auch für die Vergangenheit gezahlt zu bekommen. Hilfsweise macht die Trägerin eine negative Gleichstellung – das Unterlassen weiterer Förderung der Beigeladenen sowie die Rückforderung etwaiger Ausgleichszahlungen an die Beigeladene – geltend.

Sitzungstag: Montag, 23. März 2026

Klage gegen Kontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze

Aktenzeichen: 3 K 650/25.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 11:30 Uhr

Beteiligte:
Kläger: N.N. 
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier, 10117 Berlin,

Sachgebiet: Polizeirecht

Sachverhalt:

Der Kläger reiste im Juni 2025 mit dem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle. Mit seiner Klage macht der Kläger die Rechtswidrigkeit dieser Kontrolle geltend. Aus beruflichen Gründen überquere er regelmäßig die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg. Die Anordnung von Binnengrenzkontrollen sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.