Verhandlungstermine
Ansprechpartner
Pressesprecherin
Richterin am Verwaltungsgericht Lisa Harz
Telefon: 0261 1307 - 10601
(für die 1. und 4. Kammer)
Pressesprecher
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers
Telefon: 0261 1307-10359
(für die 2., 3. und 5. Kammer)
E-Mail: postfach(at)vgko.jm.rlp.de
(nur für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für gerichtliche Verfahren!)
Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine.
Sitzungstag: Donnerstag, 3. April 2025
Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Unkel auf dem Prüfstand
Aktenzeichen: 4 K 260/24.KO
Sitzungssaal: - (Ortstermin)
Uhrzeit: 15:00 Uhr
Beteiligte:
Klägerin: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Manfred Funk und Kollegen, 53757 St. Augustin-Hangelar,
Beklagte: Stadt Unkel, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, 53572 Unkel, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 56073 Koblenz,
Sachgebiet: wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen
Sachverhalt:
Gegenstand des Verfahrens und einer für den 3. April 2025 in der Stadt Unkel geplanten mündlichen Verhandlung ist ein Bescheid über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahr 2020.
Der Bescheid beruht auf der entsprechenden Ausbaubeitragssatzung vom 27. Oktober 2020. In dieser Satzung hatte die Stadt Unkel ihr Gebiet in drei Abrechnungseinheiten (Stadtbereich, Scheuren, Heister) aufgeteilt. Sie war dabei davon ausgegangen, dass die Bundesstraße B 42 trennende Wirkung für die drei Bereiche entfalte. Die Klägerin wendet sich gegen diese Aufteilung.
Inzwischen hat der im vergangenen Jahr neu gewählte Stadtrat beschlossen, die Ausbaubeitragssatzung zu ändern und das Stadtgebiet in nur einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dieser Beschluss ist vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel ausgesetzt worden.
Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens hat deshalb sowohl für die bisherige wie auch für die künftige Satzung Bedeutung.
Sitzungstag: Montag, 7. April 2025
Streit um Vorgänge bei den Kommunalwahlen 2024 in der Ortsgemeinde Niederweiler
Aktenzeichen: 1 K 992/24.KO
Sitzungssaal: A021
Uhrzeit: 10:45 Uhr
Beteiligte:
Kläger: N.N.,
Beklagter: Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat, 55469 Simmern,
beigeladen: N.N.
Sachgebiet: Kommunalrecht
Sachverhalt:
Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurde für die Ortsgemeinde Niederweiler ein neuer Gemeinderat und ein neuer Ortsbürgermeister gewählt. Gegen die Gültigkeit der Wahl erhob ein Wahlberechtigter Einspruch und machte geltend, die Wahlunterlagen und bisher abgegebene Briefwahlstimmen seien am Tag vor der Wahl von der Verbandsgemeindeverwaltung an den amtierenden Ortsbürgermeister, der zur Wiederwahl gestanden habe, übergeben worden. Dieses stelle ebenso einen Verstoß gegen Wahlvorschriften dar wie der Umstand, dass Wahlbriefe am Wahltag bereits vor 18 Uhr geöffnet und die Wahlzettel in die Wahlurne geworfen worden seien. Nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Aufsichtsbehörde den Einspruch zurückgewiesen hat, verfolgt der Kläger sein Begehren, die Vorgänge rund um die Kommunalwahlen überprüfen zu lassen und die Wahl für ungültig zu erklären, vor Gericht weiter.
Sitzungstag: Donnerstag, 24. April 2025
Streit um Abfallentsorgung
Aktenzeichen: 4 K 1106/24.KO und 4 K 1117/24.KO
Sitzungssaal: A021
Uhrzeit: 09:00 Uhr
Beteiligte:
Kläger im Verfahren 4 K 1106/24.KO: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Hansen-Huthwelker-Wilhelms, 55469 Simmern
Kläger im Verfahren 4 K 1117/24.KO: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Hansen-Huthwelker-Wilhelms, 55469 Simmern
Beklagte in beiden Verfahren: Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Vorstand, vertreten durch den Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat, 55469 Simmern
Sachgebiet: Abfallbeseitigungsrecht
Sachverhalt:
Die Kläger wohnen außerhalb einer geschlossenen Ortslage. Bislang erfolgte die Leerung der Abfalltonnen an ihren Grundstücken. Der beklagte Abfallentsorger hat nach Erstellung einer Gefährdungseinschätzung entschieden, die Grundstücke aufgrund der aus seiner Sicht mangelhaften Zuwegung nicht mehr zur Leerung der Abfallgefäße anzufahren. Stattdessen sollen die Kläger ihre Abfälle selbst zu einem Sammelplatz innerhalb der Ortslage bringen, der dann vom Beklagten zur Leerung angefahren wird.
Gegen diese Entscheidung haben die Kläger Klage erhoben. Sie machen insbesondere geltend, es stelle eine unzumutbare Härte dar, von ihnen zu verlangen, den Hausmüll zum Sammelplatz zu bringen.
Sitzungstag der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 01.04.2025
1. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 5 K 1024/24.KO |
09:00 Uhr | N.N. gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Präsidentin des Landesamtes für Finanzen wegen Besoldung |
2. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 5 K 967/24.KO |
09:30 Uhr | N.N. gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Präsidentin des Landesamtes für Finanzen wegen Inflationsausgleichszahlungen |
3. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 5 K 871/24.KO |
10:00 Uhr | N.N. gegen Handwerkskammer Koblenz, vertreten durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer wegen Rechts der Handwerkskammer |
4. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 5 K 1281/24.KO |
10:45 Uhr | N.N. gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht - wegen Versetzung |
5. | Termin zur Beratung (nicht öffentlich) | 5 K 22/25.KO |
| N.N. gegen Südwestrundfunk Referat Beitragsrecht wegen Rundfunkbeitrags |
Sitzungstag der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Ortstermin am 03.04.2025
1. | Ortstermin (öffentlich) | 4 K 480/24.KO |
10:30 Uhr | N.N. gegen Ortsgemeinde Alsdorf, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain wegen Erschließungsbeitrags |
2. | Ortstermin (öffentlich) | 4 K 260/24.KO |
15:00 Uhr | N.N. gegen Stadt Unkel, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel wegen wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen |
Sitzungstag der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 07.04.2025
1. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 1102/24.KO |
09:00 Uhr | N.N. gegen Stadt Koblenz, vertreten durch den Oberbürgermeister Beigeladen: wegen Baunachbarrechts |
2. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 1031/24.KO |
09:45 Uhr | Ortsgemeinde Antweiler, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wegen Finanzausgleichs |
3. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 992/24.KO |
10:45 Uhr | N.N. gegen Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat Beigeladen: wegen Kommunalwahlrechts |
4. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 964/24.KO |
11:30 Uhr | N.N. gegen Westerwaldkreis, vertreten durch den Landrat Beigeladen: wegen Baurechts |