Verhandlungstermine

Ansprechpartner

Pressesprecherin
Richterin Jasmin Catherine Fehl
Telefon: 0261 1307 - 10620
(für die 1. und 4. Kammer)

Pressesprecher
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers
Telefon: 0261 1307-10359
(für die 2., 3. und 5. Kammer)

E-Mail: postfach(at)vgko.jm.rlp.de
(nur für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für gerichtliche Verfahren!)

Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine. 

Sitzungstag: Montag, 9. März 2026

Streit um Betrauung der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH durch den Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz

Aktenzeichen: 3 K 1419/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 10:45 Uhr

Beteiligte:
Klägerin: N.N. GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, vertreten durch Hümmerich legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, 53119 Bonn,
Beklagter: Landkreis Mayen-Koblenz, vertreten durch den Landrat, 56068 Koblenz, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 53227 Bonn,
beigeladen: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, 56073 Koblenz, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 53227 Bonn

Sachgebiet: Krankenhausrecht

Sachverhalt:

Die Klägerin, Trägerin eines Krankenhauses, wendet sich gegen die Betrauung des beigeladenen Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH durch den beklagten Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz, mit welcher das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH, an der die genannten Kommunen im Zeitpunkt der Betrauung zu jeweils 25 Prozent beteiligt waren, mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Sicherstellung des Krankenhausbetriebs in der Grund-, Regel- und Maximalversorgung bzgl. fünf Krankenhäuser betraut wurde. Zur Durchführung dieser Verpflichtungen besteht nach dem Betrauungsakt die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die kommunalen Gesellschafter. 

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, ab dem Jahr 2025 für zehn Jahre mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im beklagten Landkreis betraut zu werden und hierfür einen Ausgleich des handelsrechtlichen Verlustes auch für die Vergangenheit gezahlt zu bekommen. Hilfsweise macht die Trägerin eine negative Gleichstellung – das Unterlassen weiterer Förderung der Beigeladenen sowie die Rückforderung etwaiger Ausgleichszahlungen an die Beigeladene – geltend.

Sitzungstag: Montag, 23. März 2026

Klage gegen Kontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze

Aktenzeichen: 3 K 650/25.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 11:30 Uhr

Beteiligte:
Kläger: N.N. 
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier, 10117 Berlin,

Sachgebiet: Polizeirecht

Sachverhalt:

Der Kläger reiste im Juni 2025 mit dem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle. Mit seiner Klage macht der Kläger die Rechtswidrigkeit dieser Kontrolle geltend. Aus beruflichen Gründen überquere er regelmäßig die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg. Die Anordnung von Binnengrenzkontrollen sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.

Sitzungstag der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 21.01.2026

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)2 K 856/25.KO

09:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Dhonau-Dickes-Welker Partnerschaft mbB

gegen

Stadt Kirn, vertreten durch die Verbandsgemeinde Kirner Land, diese vertreten durch den Bürgermeister
Proz.-Bev.: Meiborg Rechtsanwälte

wegen Verkehrsrechts

2.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)2 K 1127/25.KO

09:45 Uhr

N.N.

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat V 1.4 Beamtenrecht

wegen Beamtenrechts

Sitzungstag der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal E009 am 26.01.2026

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)3 K 497/25.KO

09:15 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwalt Marc Roos

gegen

Stadt Neuwied, vertreten durch den Oberbürgermeister

wegen Ordnungsrechts (Maßnahme nach dem LHundG)

2.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)3 K 272/25.KO

10:00 Uhr

1. N.N.
2. N.N.

gegen

Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch die Landrätin

wegen Kindergartenrechts

3.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)3 K 515/25.KO

10:45 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwältin Ina Goreacinic

gegen

Verbandsgemeinde Rüdesheim, vertreten durch den Bürgermeister

wegen Ordnungsrechts (Maßnahme nach dem LHundG)

4.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)3 K 591/25.KO

11:30 Uhr

N.N.

gegen

Rhein-Lahn-Kreis, vertreten durch den Landrat

wegen Wohngelds

5.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)3 K 498/25.KO

12:15 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Kanzlei Chiappa

gegen

Landkreis Ahrweiler, vertreten durch die Landrätin

wegen Tierschutzes

Sitzungstag der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 27.01.2026

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 344/25.KO

09:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwalt Zafer Özkan

gegen

Landkreis Neuwied, vertreten durch den Landrat

wegen Aufenthaltserlaubnis

2.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 731/25.KO

09:40 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwältin Elke Dausacker

gegen

Landkreis Altenkirchen, vertreten durch den Landrat

wegen Ausweisung

3.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 585/25.KO

10:20 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Nicolaus Meyer Jansen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

gegen

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

wegen Atomrechts, hier: Zuverlässigkeit gemäß § 12b des Atomgesetzes

4.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 357/25.KO

11:00 Uhr

N.N.

gegen

1. Landkreis Mayen-Koblenz, vertreten durch den Landrat
2. N.N.
Proz.-Bev. zu 2: Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB

wegen Baurechts

5.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 254/25.KO

11:40 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Zickmann & Keßler

gegen

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, vertreten durch den Präsidenten

Beigeladen:
1. Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch die Landrätin
2. Stadt Bad Kreuznach, vertreten durch den Oberbürgermeister

wegen Kommunalwahlrechts