Verhandlungstermine

Ansprechpartner

Pressesprecherin
Richterin am Verwaltungsgericht Lisa Harz
Telefon: 0261 1307 - 10601
(für die 1. und 4. Kammer)

Pressesprecher
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers
Telefon: 0261 1307-10359
(für die 2., 3. und 5. Kammer)

E-Mail: postfach(at)vgko.jm.rlp.de
(nur für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für gerichtliche Verfahren!)

Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine. 

Sitzungstag: Dienstag, den 11. März 2025

Neue Runde im Streit um Schwimmbad Bosenheim

Aktenzeichen: 1 K 327/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 10:30 Uhr

Beteiligte:
Kläger: Ortsbeirat des Stadtteiles Bosenheim der Stadt Bad Kreuznach, dieser vertreten durch den Ortsvorsteher, vertreten durch Rechtsanwälte Merk, Schlarb & Partner Partnerschaft mbB, 55543 Bad Kreuznach
Beklagte: Stadt Bad Kreuznach, vertreten durch den Oberbürgermeister, 55545 Bad Kreuznach,

Sachgebiet: Kommunalrecht

Sachverhalt:

Die ehemalige Gemeinde Bosenheim und die Stadt Bad Kreuznach schlossen 1969 eine Vereinbarung, der die Eingliederung der Gemeinde Bosenheim in die Stadt zum Gegenstand hat. Hierin ist u. a. geregelt, dass in Bosenheim ein Schwimmbad zu betreiben und zu unterhalten ist. Da der Ortsbeirat von Bosenheim Sorge hatte, dass das Schwimmbad nicht mehr weiterbetrieben wird, suchte er bereits 2022/2023 wegen dieser Angelegenheit um Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz nach. Das Verfahren wurde übereinstimmend für erledigt erklärt. Nach Erlass einer wasserrechtlichen Verfügung durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach ist der Betrieb des Schwimmbades im Jahr 2024 eingestellt worden. Dies hat der Ortsbeirat unter Hinweis auf die Verpflichtung der Stadt aus dem Eingliederungsvertrag zum Anlass genommen, erneut Klage zu erheben mit dem Ziel, das Freibad wiederzueröffnen sowie festzustellen, dass der Eingliederungsvertrag nach wie vor Bindungswirkung entfalte und dass die Stadt Bad Kreuznach verpflichtet ist, alle notwendigen Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um das Schwimmbad Bosenheim betreiben zu können.

 

Sitzungstag: Dienstag, den 25. März 2025

Birlenbacher Kommunalwahlen 2024 auf dem Prüfstand

Aktenzeichen: 1 K 876/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 10:30 Uhr

Beteiligte:
Klägerin: N.N., vertreten durch Kunz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, 56068 Koblenz
Beklagter: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, 56130 Bad Ems
Beigeladen: N.N.

Sachgebiet: Kommunalrecht

Sachverhalt:

Die Gemeinderats- und Ortsbürgermeisterwahlen der Ortsgemeinde Birlenbach vom 9. Juni 2024 werden auf Antrag einer Wahlberechtigten auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Die Angaben auf den Stimmzetteln für die Wahl des Gemeinderats und auf denen zur Wahl des Ortsbürgermeisters wichen im Hinblick auf die Berufsbezeichnung des später gewählten Ortsbürgermeisters voneinander ab. Am Wahltag hing im Wahllokal betreffend die Wahl zum Gemeinderat ein Musterstimmzettel mit dem Hinweis "Muster" und einen Querstrich durch einen der Wahlvorschläge aus. Nachdem die Rechtsaufsicht des Rhein-Lahn-Kreises den Einspruch gegen die Gültigkeit der beiden Wahlen zurückgewiesen hatte, hat die Klägerin gegen diese Entscheidung Klage erhoben. Sie macht insbesondere geltend,  die unzutreffende Berufsbezeichnung auf den Stimmzetteln für die Wahl zum Ortsbürgermeister habe unzulässige wahlwerbende Wirkung gehabt. Zudem sei möglicherweise durch den Strich auf dem Wahlzettel der Eindruck entstanden, einer der Wahlvorschläge sei nicht mehr wählbar.  

 

Sitzungstag: Donnerstag, 3. April 2025

Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Unkel auf dem Prüfstand

Aktenzeichen: 4 K 260/24.KO

Sitzungssaal: - (Ortstermin)

Uhrzeit: 15:00 Uhr

Beteiligte:
Klägerin: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Manfred Funk und Kollegen, 53757 St. Augustin-Hangelar,
Beklagte: Stadt Unkel, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, 53572 Unkel, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 56073 Koblenz,

Sachgebiet: wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

Sachverhalt:

Gegenstand des Verfahrens und einer für den 3. April 2025 in der Stadt Unkel geplanten mündlichen Verhandlung ist ein Bescheid über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahr 2020.

Der Bescheid beruht auf der entsprechenden Ausbaubeitragssatzung vom 27. Oktober 2020. In dieser Satzung hatte die Stadt Unkel ihr Gebiet in drei Abrechnungseinheiten (Stadtbereich, Scheuren, Heister) aufgeteilt. Sie war dabei davon ausgegangen, dass die Bundesstraße B 42 trennende Wirkung für die drei Bereiche entfalte. Die Klägerin wendet sich gegen diese Aufteilung. 

Inzwischen hat der im vergangenen Jahr neu gewählte Stadtrat beschlossen, die Ausbaubeitragssatzung zu ändern und das Stadtgebiet in nur einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dieser Beschluss ist vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel ausgesetzt worden. 

Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens hat deshalb sowohl für die bisherige wie auch für die künftige Satzung Bedeutung. 

 

Sitzungstag: Montag, 7. April 2025

Streit um Vorgänge bei den Kommunalwahlen 2024 in der Ortsgemeinde Niederweiler

Aktenzeichen: 1 K 992/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 10:45 Uhr

Beteiligte:
Kläger: N.N.,
Beklagter: Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat, 55469 Simmern,
beigeladen: N.N.

Sachgebiet: Kommunalrecht

Sachverhalt:

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurde für die Ortsgemeinde Niederweiler ein neuer Gemeinderat und ein neuer Ortsbürgermeister gewählt. Gegen die Gültigkeit der Wahl erhob ein Wahlberechtigter Einspruch und machte geltend, die Wahlunterlagen und bisher abgegebene Briefwahlstimmen seien am Tag vor der Wahl von der Verbandsgemeindeverwaltung an den amtierenden Ortsbürgermeister, der zur Wiederwahl gestanden habe, übergeben worden. Dieses stelle ebenso einen Verstoß gegen Wahlvorschriften dar wie der Umstand, dass Wahlbriefe am Wahltag bereits vor 18 Uhr geöffnet und die Wahlzettel in die Wahlurne geworfen worden seien. Nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Aufsichtsbehörde den Einspruch zurückgewiesen hat, verfolgt der Kläger sein Begehren, die Vorgänge rund um die Kommunalwahlen überprüfen zu lassen und die Wahl für ungültig zu erklären, vor Gericht weiter. 

 


Sitzungstag der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 25.02.2025

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 1037/24.KO

09:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Scholzen

gegen

Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch die Landrätin

wegen Waffenrechts

 

 

Sitzungstag der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal E009 am 26.02.2025

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)2 K 370/24.KO

09:45 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Kunz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr

wegen Berufsförderung

2.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)2 K 523/24.KO

10:30 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

gegen

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr

wegen Beamtenrechts