Verhandlungstermine

Ansprechpartner

Pressesprecherin
Richterin am Verwaltungsgericht Lisa Harz
Telefon: 0261 1307 - 10601
(für die 1. und 4. Kammer)

Pressesprecher
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers
Telefon: 0261 1307-10359
(für die 2., 3. und 5. Kammer)

E-Mail: postfach(at)vgko.jm.rlp.de
(nur für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für gerichtliche Verfahren!)

Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine. 

Sitzungstag: Donnerstag, 3. April 2025

Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Unkel auf dem Prüfstand

Aktenzeichen: 4 K 260/24.KO

Sitzungssaal: - (Ortstermin)

Uhrzeit: 15:00 Uhr

Beteiligte:
Klägerin: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Manfred Funk und Kollegen, 53757 St. Augustin-Hangelar,
Beklagte: Stadt Unkel, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel, 53572 Unkel, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 56073 Koblenz,

Sachgebiet: wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen

Sachverhalt:

Gegenstand des Verfahrens und einer für den 3. April 2025 in der Stadt Unkel geplanten mündlichen Verhandlung ist ein Bescheid über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Jahr 2020.

Der Bescheid beruht auf der entsprechenden Ausbaubeitragssatzung vom 27. Oktober 2020. In dieser Satzung hatte die Stadt Unkel ihr Gebiet in drei Abrechnungseinheiten (Stadtbereich, Scheuren, Heister) aufgeteilt. Sie war dabei davon ausgegangen, dass die Bundesstraße B 42 trennende Wirkung für die drei Bereiche entfalte. Die Klägerin wendet sich gegen diese Aufteilung. 

Inzwischen hat der im vergangenen Jahr neu gewählte Stadtrat beschlossen, die Ausbaubeitragssatzung zu ändern und das Stadtgebiet in nur einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dieser Beschluss ist vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel ausgesetzt worden. 

Der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens hat deshalb sowohl für die bisherige wie auch für die künftige Satzung Bedeutung. 

 

Sitzungstag: Montag, 7. April 2025

Streit um Vorgänge bei den Kommunalwahlen 2024 in der Ortsgemeinde Niederweiler

Aktenzeichen: 1 K 992/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 10:45 Uhr

Beteiligte:
Kläger: N.N.,
Beklagter: Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat, 55469 Simmern,
beigeladen: N.N.

Sachgebiet: Kommunalrecht

Sachverhalt:

Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wurde für die Ortsgemeinde Niederweiler ein neuer Gemeinderat und ein neuer Ortsbürgermeister gewählt. Gegen die Gültigkeit der Wahl erhob ein Wahlberechtigter Einspruch und machte geltend, die Wahlunterlagen und bisher abgegebene Briefwahlstimmen seien am Tag vor der Wahl von der Verbandsgemeindeverwaltung an den amtierenden Ortsbürgermeister, der zur Wiederwahl gestanden habe, übergeben worden. Dieses stelle ebenso einen Verstoß gegen Wahlvorschriften dar wie der Umstand, dass Wahlbriefe am Wahltag bereits vor 18 Uhr geöffnet und die Wahlzettel in die Wahlurne geworfen worden seien. Nachdem die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Aufsichtsbehörde den Einspruch zurückgewiesen hat, verfolgt der Kläger sein Begehren, die Vorgänge rund um die Kommunalwahlen überprüfen zu lassen und die Wahl für ungültig zu erklären, vor Gericht weiter. 

 

Sitzungstag: Donnerstag, 24. April 2025

Streit um Abfallentsorgung

Aktenzeichen: 4 K 1106/24.KO und 4 K 1117/24.KO

Sitzungssaal: A021

Uhrzeit: 09:00 Uhr

Beteiligte:
Kläger im Verfahren 4 K 1106/24.KO: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Hansen-Huthwelker-Wilhelms, 55469 Simmern
Kläger im Verfahren 4 K 1117/24.KO: N.N., vertreten durch Rechtsanwälte Hansen-Huthwelker-Wilhelms, 55469 Simmern
Beklagte in beiden Verfahren: Rhein-Hunsrück-Entsorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Vorstand, vertreten durch den Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat, 55469 Simmern

Sachgebiet: Abfallbeseitigungsrecht

Sachverhalt:

Die Kläger wohnen außerhalb einer geschlossenen Ortslage. Bislang erfolgte die Leerung der Abfalltonnen an ihren Grundstücken. Der beklagte Abfallentsorger hat nach Erstellung einer Gefährdungseinschätzung entschieden, die Grundstücke aufgrund der aus seiner Sicht mangelhaften Zuwegung nicht mehr zur Leerung der Abfallgefäße anzufahren. Stattdessen sollen die Kläger ihre Abfälle selbst zu einem Sammelplatz innerhalb der Ortslage bringen, der dann vom Beklagten zur Leerung angefahren wird. 

Gegen diese Entscheidung haben die Kläger Klage erhoben. Sie machen insbesondere geltend, es stelle eine unzumutbare Härte dar, von ihnen zu verlangen, den Hausmüll zum Sammelplatz zu bringen. 

 

Sitzungstag der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 01.04.2025

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)5 K 1024/24.KO

09:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Rheinland-Pfalz

gegen

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Präsidentin des Landesamtes für Finanzen

wegen Besoldung

2.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)5 K 967/24.KO

09:30 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

gegen

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Präsidentin des Landesamtes für Finanzen

wegen Inflationsausgleichszahlungen

3.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)5 K 871/24.KO

10:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. Thomas W. Stumpf

gegen

Handwerkskammer Koblenz, vertreten durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer

wegen Rechts der Handwerkskammer

4.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)5 K 1281/24.KO

10:45 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwalt René Moos

gegen

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht -

wegen Versetzung

5.

Termin zur Beratung (nicht öffentlich)5 K 22/25.KO

 

N.N.

gegen

Südwestrundfunk Referat Beitragsrecht

wegen Rundfunkbeitrags

 

 

Sitzungstag der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Ortstermin am 03.04.2025

1.

Ortstermin (öffentlich)4 K 480/24.KO

10:30 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB

gegen

Ortsgemeinde Alsdorf, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

wegen Erschließungsbeitrags

2.

Ortstermin (öffentlich)4 K 260/24.KO

15:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Manfred Funk und Kollegen

gegen

Stadt Unkel, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Unkel
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB

wegen wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen

 

Sitzungstag der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 07.04.2025

1.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 1102/24.KO

09:00 Uhr

N.N.
Proz.-Bev.: Dr. Röttgen Rechtsanwälte PartGmbB

gegen

Stadt Koblenz, vertreten durch den Oberbürgermeister

Beigeladen:
1. N.N.
2. N.N.
Proz.-Bev. zu 1-2: julex fachanwälte

wegen Baunachbarrechts

2.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 1031/24.KO

09:45 Uhr

Ortsgemeinde Antweiler, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau
Proz.-Bev.: Nett & Karduck Rechtsanwälte GbR

gegen

das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

wegen Finanzausgleichs

3.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 992/24.KO

10:45 Uhr

N.N.

gegen

Rhein-Hunsrück-Kreis, vertreten durch den Landrat

Beigeladen:
N.N.

wegen Kommunalwahlrechts

4.

Mündliche Verhandlung (öffentlich)1 K 964/24.KO

11:30 Uhr

N.N.

gegen

Westerwaldkreis, vertreten durch den Landrat

Beigeladen:
1. N.N.
2. N.N.

wegen Baurechts