Verhandlungstermine
Ansprechpartner
Pressesprecherin
Richterin Jasmin Catherine Fehl
Telefon: 0261 1307 - 10620
(für die 1. und 4. Kammer)
Pressesprecher
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers
Telefon: 0261 1307-10359
(für die 2., 3. und 5. Kammer)
E-Mail: postfach(at)vgko.jm.rlp.de
(nur für Verwaltungsangelegenheiten, nicht für gerichtliche Verfahren!)
Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine.
Sitzungstag: Dienstag, 24. Februar 2026
Muss der Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein das Mobilitätskonzept für Oberlahnstein auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen?
Aktenzeichen: 1 K 1029/25.KO
Sitzungssaal: A021
Uhrzeit: 09:45 Uhr
Beteiligte:
Klägerinnen: 1.) SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Lahnstein, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden; 2.) BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Fraktion im Stadtrat der Stadt Lahnstein, vertreten durch die Fraktionsvorsitzende;
Beklagte: 1.) Stadt Lahnstein, vertreten durch den Oberbürgermeister, 2.) Herrn Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein.
Sachgebiet: Kommunalrecht
Sachverhalt:
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat über die Klage zweier Stadtratsfraktionen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Lahnstein zu entscheiden. Dieser hatte den Antrag der Fraktionen auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Erörterung und Beschlussfassung über zentrale Verkehrsmaßnahmen, insbesondere die Umkehrung der Fahrtrichtung der Adolfstraße (sog. Ringlösung), in Oberlahnstein abgelehnt. Hierin sehen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verletzung ihrer Fraktionsrechte im Stadtrat. Ihrer Ansicht nach besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Tagesordnung, denn die konkreten verkehrsrechtlichen Maßnahmen fielen aufgrund ihres städtebaulichen Charakters in die Zuständigkeit des Stadtrates als Selbstverwaltungsangelegenheit. Der Oberbürgermeister ist hingegen der Ansicht, es handele sich im Kern um Auftragsangelegenheiten, für die der Stadtrat nicht zuständig sei.
Sitzungstag: Montag, 9. März 2026
Streit um Betrauung der Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH durch den Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz
Aktenzeichen: 3 K 1419/24.KO
Sitzungssaal: A021
Uhrzeit: 10:45 Uhr
Beteiligte:
Klägerin: N.N. GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin, vertreten durch Hümmerich legal Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, 53119 Bonn,
Beklagter: Landkreis Mayen-Koblenz, vertreten durch den Landrat, 56068 Koblenz, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 53227 Bonn,
beigeladen: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, 56073 Koblenz, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Martini, Mogg, Vogt PartGmbB, 53227 Bonn
Sachgebiet: Krankenhausrecht
Sachverhalt:
Die Klägerin, Trägerin eines Krankenhauses, wendet sich gegen die Betrauung des beigeladenen Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein gGmbH durch den beklagten Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz, mit welcher das Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH, an der die genannten Kommunen im Zeitpunkt der Betrauung zu jeweils 25 Prozent beteiligt waren, mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Sicherstellung des Krankenhausbetriebs in der Grund-, Regel- und Maximalversorgung bzgl. fünf Krankenhäuser betraut wurde. Zur Durchführung dieser Verpflichtungen besteht nach dem Betrauungsakt die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch die kommunalen Gesellschafter.
Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, ab dem Jahr 2025 für zehn Jahre mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im beklagten Landkreis betraut zu werden und hierfür einen Ausgleich des handelsrechtlichen Verlustes auch für die Vergangenheit gezahlt zu bekommen. Hilfsweise macht die Trägerin eine negative Gleichstellung – das Unterlassen weiterer Förderung der Beigeladenen sowie die Rückforderung etwaiger Ausgleichszahlungen an die Beigeladene – geltend.
Sitzungstag: Montag, 23. März 2026
Klage gegen Kontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze
Aktenzeichen: 3 K 650/25.KO
Sitzungssaal: A021
Uhrzeit: 11:30 Uhr
Beteiligte:
Kläger: N.N.
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion, vertreten durch die Rechtsanwälte Prof. Dr. Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier, 10117 Berlin,
Sachgebiet: Polizeirecht
Sachverhalt:
Der Kläger reiste im Juni 2025 mit dem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken. Bedienstete der Bundespolizei unterzogen ihn auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 unmittelbar hinter dem Grenzübergang Perl-Schengen einer verdachtsunabhängigen Identitätskontrolle. Mit seiner Klage macht der Kläger die Rechtswidrigkeit dieser Kontrolle geltend. Aus beruflichen Gründen überquere er regelmäßig die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg. Die Anordnung von Binnengrenzkontrollen sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.
Sitzungstag der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 10.02.2026
| 1. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 364/25.KO |
| 10:00 Uhr | N.N. gegen Landkreis Mayen-Koblenz, vertreten durch den Landrat wegen Ausweisung | |
| 2. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 677/25.KO |
| 11:00 Uhr | N.N. gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion wegen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz | |
| 3. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 1 K 657/25.KO |
| 11:00 Uhr | N.N. gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundespolizeidirektion wegen Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz | |
Sitzungstag der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal A021 am 11.02.2026
1. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 4 K 748/25.KO |
09:00 Uhr | 1. N.N. gegen Stadt Simmern, vertreten durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen wegen Erschließungsbeitrags | |
2. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 4 K 460/25.KO |
09:45 Uhr | N.N. gegen Verbandsgemeinde Cochem, vertreten durch den Bürgermeister wegen Fahrlehrerprüfung | |
3. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 4 K 576/25.KO |
10:30 Uhr | N.N. gegen Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch die Landrätin Beigeladen: wegen Baugenehmigung | |
4. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 4 K 587/25.KO |
11:00 Uhr | N.N. gegen Landkreis Bad Kreuznach, vertreten durch die Landrätin wegen landwirtschaftlicher Subvention | |