Historie

Ein wenig Historie: Zur Geschichte des Verwaltungsgerichts Koblenz

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat in Koblenz auch in der ersten Instanz eine lange Tradition. Bereits unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, im Mai 1946, wurde in Koblenz aufgrund eines Präsidialerlasses des damaligen Oberpräsidenten von Rheinland-Hessen-Nassau ein Bezirksverwaltungsgericht eingerichtet. Das ist die Geburtsstunde des Verwaltungsgerichts Koblenz. Das Bezirksverwaltungsgericht Koblenz war zuständig für den Regierungsbezirk Koblenz mit seinen Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Birkenfeld, Cochem, Bad Kreuznach, Mayen, Neuwied, Sankt Goar, Simmern und Zell sowie dem Stadtkreis Koblenz. Für die Kreise Oberwesterwald (Westerburg), Unterwesterwald (Montabaur), Unterlahn (Diez) und Loreley (Sankt Goarshausen) war damals noch das Bezirksverwaltungsgericht Montabaur zuständig. Das erste Verfahren, ein Streitfall um die Heranziehung zu Anliegerbeiträgen für einen Straßenausbau im Jahre 1935, ging übrigens beim Bezirksverwaltungsgericht Koblenz am 12. Juni 1946 ein.

Nachdem die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz am 18. Mai 1947 in Kraft getreten war und alle Verfassungsorgane (Landesregierung, Landtag und Verfassungsgerichtshof) ihren provisorischen Sitz in Koblenz hatten, begann ein Tauziehen um den Regierungssitz. Ministerpräsident Altmeier setzte sich für Mainz als Hauptstadt ein, weil er sich im Klaren war, dass der Süden des Landes, vor allem die Pfalz, nur Mainz als Landesmetropole akzeptieren würde. Am 16. Mai 1950 wurde beschlossen, den Sitz des Landtags und der Landesregierung nach Mainz zu verlegen. In Koblenz verblieben sozusagen als Kompensation viele Landesbehörden und Gerichte. In diesem historischen Kontext – rund drei Jahre nach Annahme der Landesverfassung und fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Grundgesetzes – trat rückwirkend zum 1. April 1950 das Landesgesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft. Es bestätigte die bisherige Gerichtsorganisation, für jeden Regierungsbezirk gab es also grundsätzlich ein Bezirksverwaltungsgericht. Allerdings wurde im Verordnungswege bereits im September 1950 aus Ersparnisgründen der Zuständigkeitsbereich des Bezirksverwaltungsgerichts Koblenz auf die Regierungsbezirke Montabaur und Trier ausgeweitet. Im Gegenzug, und um den berechtigten Interessen der Bevölkerung des Raumes Trier an einer leichteren Erreichbarkeit des Bezirksverwaltungsgerichts sowie die Vermeidung weiter Reisen Rechnung zu tragen, erhielt Trier eine auswärtige Kammer mit eigener Geschäftsstelle. Im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz wurden vergleichbare Strukturen geschaffen mit dem Sitz des Bezirksverwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße und der Bildung einer auswärtigen Kammer in Mainz.

Das Landesgesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit im April 1950 brachte den Bezirksverwaltungsgerichten auch die organisatorische Loslösung von den Bezirksregierungen und die nunmehr gesetzlich vorgeschriebene richterliche Unabhängigkeit. Letzterer Punkt stellte sich jedoch angesichts der bis zum damaligen Zeitpunkt bestehenden personellen Verflechtung als Herausforderung für das Bezirksverwaltungsgericht Koblenz dar. Weder waren ausreichend Berufsrichter noch die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an ehrenamtlichen Richtern vorhanden. Auch der nichtrichterliche Dienst war mit Blick auf rapide steigende Verfahrenszahlen unzureichend besetzt.

Erst mit Inkrafttreten der bundesrechtlichen Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. April 1960 erhielt das Bezirksverwaltungsgericht seine heutige Bezeichnung als Verwaltungsgericht Koblenz. Mit Wirkung zum 1. Januar 1978 verwandelte der Gesetzgeber zudem die bisher auswärtige Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz in Trier zu einem weiteren selbständigen Verwaltungsgericht. Ebenfalls zum Jahresbeginn 1978 zog das Verwaltungsgericht Koblenz gemeinsam mit dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in das heutige Dienstgebäude Deinhardpassage 1 (damals noch Neustadt 4/4a).

Seit dem 4. Februar 2011 ist das Verwaltungsgericht Koblenz gemeinsam mit dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dem Arbeitsgericht Koblenz, dem Sozialgericht Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz Teil des Neuen Justizzentrums Koblenz. Im Neuen Justizzentrum werden die Gemeinschaftsaufgaben wie unter anderem Hausverwaltung, Haushalt, Beschaffungswesen, Bibliothek und Wachtmeisterei gebündelt wahrgenommen.