Rechtsantragstelle

Rechtsantragstelle

Beim Verwaltungsgericht Koblenz ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufnahme von Rechtsbehelfen (z. B. Klagen und Anträgen). Die Rechtsantragstelle wird von erfahrenen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betreut. Sie leisten auch Formulierungshilfe bei der Stellung des Antrages sowie bei der Aufnahme des richtigen Beklagten oder Antragsgegners. Bei Eil-Anträgen nehmen sie auch eine Begründung auf. Die Rechtsuchenden sollten - soweit vorhanden - den Widerspruchsbescheid oder den Bescheid, der angefochten werden soll, mitbringen. Fragen nach der richtigen Zuständigkeit für das jeweilige Anliegen oder nach dem zutreffenden Rechtsmittel können auch telefonisch geklärt werden.

Hinweis: Zu einer Rechtsberatung ist die Rechtsantragstelle nicht befugt.  

Brauchen Sie einen Anwalt?

Da vor den Verwaltungsgerichten kein Anwaltszwang besteht, können Sie die Klage auch selbst erheben bzw. den Antrag selbst stellen. In der rechten Spalte stehen Ihnen entsprechende Formulare  zur Verfügung, die Sie benutzen können. Wenn Sie beim Ausfüllen der Formulare Hilfe benötigen, können Sie sich auch telefonisch unter den oben angegebenen Rufnummern an die Rechtsantragstelle wenden.

Was müssen Sie beachten?
  • Wenn Sie die Formulare benutzen, können Sie diese entweder erst ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen oder Sie vervollständigen diese am PC und drucken Sie dann aus.
  • Die Klage- bzw. Antragsschrift muss unterschrieben sein.
  • Die Bescheide, die angefochten werden sollen, sollten in Kopie beigefügt werden.
  • Eine Abschrift der Klage- bzw. Antragsschrift ist  für die Gegenseite anzufügen.
Wie muss die Klage/der Antrag bei Gericht eingereicht werden?
  • Die Klage bzw. der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  • Sie können die Klage- bzw. Antragsschrift auch per Fax übersenden. Bitte reichen Sie dann das Original nach.
  • Für Eingaben, also auch für Klagen oder Anträge, die auf elektronischem Wege erhoben werden, gelten die besonderen rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.  

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn Sie nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Dem Antrag sind eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für diese Erklärung steht Ihnen auch ein Formular in der rechten Spalte zur Verfügung.  

Ansprechpartner

Justizamtfrau 
Christin Lehmann
Telefon: 0261 1307 - 10602

Justizoberinspektorin 
Hanna Baltes
Telefon: 0261 1307 - 10138 

Sprechzeiten

montags bis freitags:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Auch zu anderen Zeiten ist es möglich, sich an die Rechtsantragstelle zu wenden. Bitte vereinbaren Sie - gerne auch telefonisch - einen Termin.  

Bereitschaftsdienst

Für unaufschiebbare Fälle, für die das Verwaltungsgericht Koblenz zuständig ist, besteht

freitags
in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

und

samstags
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eine telefonische Anrufvermittlung.

Weitere Informationen finden Sie hier.