| Verwaltungsgericht Koblenz

Kein Anspruch der AfD-Stadtratsfraktion auf Nutzung des Koblenzer Rathaussaals

Pressemitteilung Nr. 21/2018

Die Fraktion der Alternative für Deutschland – AfD – im Koblenzer Stadtrat bat die Stadtverwaltung Koblenz, ihr die Nutzung des historischen Rathaussaals für eine Bürgerinformationsveranstaltung zu überlassen. Dies lehnte der Oberbürgermeister der Stadt mit Schreiben vom 27. Juni 2018 ab. Gegen diese Entscheidung beantragte die Fraktion Eilrechtsschutz mit dem Ziel die Stadt zu verpflichten, ihr diesen Saal am 2. Oktober 2018 hierfür zur Verfügung zu stellen.  

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Ein Anspruch auf Benutzung einer kommunalen Einrichtung, so die Koblenzer Richter, bestehe nur, soweit sich die beabsichtigte Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung halte. Der Rathaussaal der Stadt stehe aber Stadtratsfraktionen zur Abhaltung einer Veranstaltung generell nicht zur Verfügung. Der Oberbürgermeister der Stadt habe der AfD-Fraktion auf deren Anfrage mitgeteilt, dieser Saal würde seit Jahren nicht mehr von politischen Parteien oder Fraktionen genutzt. Diese Verwaltungspraxis begegne keinen Bedenken und sei mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Soweit die AfD-Fraktion behaupte, der Saal werde auch Fraktionen oder Parteien zur Nutzung überlassen, habe sie dies nicht glaubhaft gemacht. Die von der AfD-Fraktion insoweit benannten Veranstaltungen seien mit der geplanten Nutzung zur Bürgerinformation nicht vergleichbar.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 26. Juli 2018, 1 L 701/18.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.

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