| Verwaltungsgericht Koblenz

Einführungsveranstaltung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Pressemitteilung Nr. 11/2019

„Sie bringen als ,Richterinnen und Richter ohne Robe‘ das oft zitierte Laienelement in die Rechtsprechung unseres Gerichts mit ein. Und das ist keine abgedroschene Phrase: Die unmittelbare Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtsprechung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die gleichberechtigte Mitwirkung von Laienrichtern trägt dazu bei, Verhandlungen in einer klaren und verständlichen Sprache zu führen. Das leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Akzeptanz der Rechtsprechung. Und nicht zuletzt fördern Sie die Rechtsfindung durch ihre Kenntnisse, die Sie etwa im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit oder Ihres familiären und bürgerschaftlichen Engagements erworben haben.“ So begrüßte der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz Dr. Ralf Geis die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Gerichts, die im Jahr 2019 ihre neue Amtszeit begonnen haben. Die Ehrenamtler waren der im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Verwaltungsgericht Koblenz: Dialog im NJZ“ ausgesprochenen Einladung in das Neue Justizzentraum (NJZ) Koblenz am 20. März 2019 in großer Zahl gefolgt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Rechte und Pflichten eines ehrenamtlichen Richters im Verwaltungsprozess. So wurde den neuen Mitgliedern des Gerichts unter anderem erläutert, unter welchen Umständen eine Befangenheit von Richtern vorliegen kann oder wann sie gar kraft Gesetzes von einem Verfahren ausgeschlossen sind. Ferner wurde der Ablauf eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dargestellt. Informationen erhielten die Ehrenamtler auch darüber, welchen Versicherungsschutz sie während ihrer Tätigkeit genießen und auf welchen Rechtsgrundlagen sie entschädigt werden. Dem „theoretischen Teil“ schloss sich ein Rundgang durch Räumlichkeiten des Gerichts im NJZ Koblenz an. Den Abschluss der Veranstaltung bildeten Gespräche zwischen den ehrenamtlichen und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts.

 

Unter der Adresse www.jm.rlp.de im Bereich Service steht Ihnen auch ein Newsmailer zur Verfügung.

Teilen

Zurück