Verwaltungsgericht Koblenz

Neues Justizzentrum Koblenz, Haupteingang in der Deinhardpassage
Neues Justizzentrum Koblenz, Haupteingang in der Deinhardpassage

Adresse und Kontakt

Anschrift:
Verwaltungsgericht Koblenz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

Telefon: 0261 1307 - 0
Telefax: 0261 1307 - 18510

Kontakt

Homepage: https://vgko.justiz.rlp.de

Sprechzeiten / Öffnungszeiten

montags bis donnerstags:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags:
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Behörden- und Geschäftsleitung

Gerichtsleitung:
Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Ralf Geis

Vertreter:
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Christoph Gietzen

Geschäftsleiterin:
Justizamtfrau Christin Lehmann

Pressesprecher:
Richterin am Verwaltungsgericht Lisa Harz
Richter am Verwaltungsgericht Tim Wiemers

Elektronischer Rechtsverkehr

Sie können bei dem Verwaltungsgericht Koblenz Klagen, Anträge und sonstige Prozesserklärungen auch auf elektronischem Wege einreichen. Eine einfache E-Mail oder die Nutzung des elektronischen Nutzer­kontos der Verwaltung reichen hierfür nicht aus. Elektronische Eingaben in gerichtlichen Verfahren unterliegen besonderen Wirksamkeitsanforderungen. Weitere Informationen zu diesen Anforderungen finden Sie hier.

Hinweise und Störungsmeldungen zur EGVP-Infrastruktur finden Sie hier.

Wichter Hinweis zum E-Mail-Verkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitete Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumenten an das Gericht und die Gerichtsvollzieher eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr.

In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:

https://nutzerkonto.service.rlp.de

Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.