Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie den Verwaltungsgerichten in Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier ist es möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Sie können zudem über das Internet Einsicht in die Akten nehmen.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über so genannte Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Übermittlungswege
Elektronische Akteneinsicht
Über ein eigenes Internet-Portal der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz haben Sie die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht. Dieses ist unter der Adresse www.justiz-rlp-portal.de zu erreichen.