VG Koblenz: Zulassung eines Seniorenpflegeheims in Mayen rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 12/2007

Die Zulassung eines Seniorenpflegeheimes im Baugebiet „Im Vogelsang“ in Mayen verstößt gegen nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans der Stadt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die Antragstellerin, ein Unternehmen der Altenpflege, beantragte bei der Stadt Mayen ihr die Errichtung eines Seniorenwohnheimes zu genehmigen. Das Vorhaben liegt im Geltungs­bereich des Bebauungsplans „Im Vogelsang“ in einem als eingeschränktem Gewerbe­gebiet ausgewiesenen Bereich. Im November 2006 erteilte die Stadt die Baugenehmigung. Hiergegen legten zwei benachbarte Industrieunternehmen, die Beigeladenen, Widerspruch ein. Auf deren Antrag stellte die Stadt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her. Um mit dem Bau des Heimes beginnen zu können, beantragte die Antragstellerin vorläufigen Rechtsschutz.

Der Antrag blieb ohne Erfolg. Die Interessen der Antragstellerin, so das Gericht, müssten zurückstehen. Seniorenpflegeheime seien in dem hier festgesetzten einge­schränkten Gewerbegebiet unzulässig. Daran ändere auch nichts, dass Pflegeheime Anlagen für soziale oder gesundheitliche Zwecke seien und solche Anlagen in Ge­werbegebieten ausnahmsweise zugelassen werden könnten. Vielmehr sei das Vor­haben nicht gebietsverträglich, da in einem Seniorenheim Bewohner auf Dauer leb­ten. Von daher sei das Heim einer Wohnnutzung ähnlich und stehe typischerweise in Konflikt zu emittierenden Gewerbe- und Industriebetrieben. Zudem habe der Stadtrat von Mayen mit der Planung Nutzungskonflikte mit den benachbarten Industriebetrie­ben vermeiden wollen, so dass die entgegenstehenden planerischen Festsetzungen gerade auch dem Schutz der Beigeladenen dienten.

Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rhein­land-Pfalz eingelegt werden.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 19. März  2007, 1 L 202/07.KO)

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