Verhandlungstermine
Nachfolgend finden Sie Sachverhalte zu bereits terminierten interessanten Verfahren sowie eine Auflistung der anstehenden Verhandlungstermine.
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Sitzungstag: Dienstag, den 2. August 2022
Einmal Pfleger, immer Pfleger?
Aktenzeichen: 5 K 1113/21.KO
Sitzungssaal: A021
Uhrzeit: 12:00 Uhr
Beteiligte:
Kläger: N.N., vertreten durch Klinge - Hess Rechtsanwälte PartmbB, 56068 Koblenz
Beklagter: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, vertreten durch Rechtsanwälte Bette - Westenberger - Brink, 55116 Mainz
Sachgebiet: Mitgliedschaft in der Landespflegekammer
Sachverhalt:
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger beitragspflichtiges Pflichtmitglied der beklagten Landespflegekammer ist.
Der Kläger ist examinierter Krankenpfleger und hat überdies eine Weiterbildung zum Heimleiter absolviert. Bereits seit vielen Jahren ist er insbesondere im kaufmännischen Bereich eines von ihm betriebenen Alten- und Pflegeheims tätig.
Der Kläger ist der Auffassung, er sei kein Pflichtmitglied der Beklagten. Er macht im Wesentlichen geltend, die Satzung der Beklagten sehe ausschließlich eine Pflichtmitgliedschaft für weibliche Pflegekräfte vor und enthalte damit eine nicht gerechtfertigte geschlechtsbezogene Diskriminierung. Sie könne daher keine Grundlage für seine Einbeziehung in die beklagte Kammer sein. Darüber hinaus fehle seiner Tätigkeit der für die Kammermitgliedschaft notwendige pflegespezifische Bezug. Seinen ehemals erlernten Pflegeberuf übe er schon lange nicht mehr aus. Bei seiner jetzigen Arbeit benötige er zudem keine pflegefachlichen Kenntnisse.
Die Beklagte hält an der Pflichtmitgliedschaft des Klägers fest. Sie lehnte seinen Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft ab und zog ihn überdies zu Mitgliedsbeiträgen heran. Die Beklagte meint, der Kläger wende nach wie vor für die Berufsgruppe der Krankenpfleger spezifische Fachkenntnisse an, da ihm diese im Rahmen der Tätigkeit im Alten- und Pflegeheim jedenfalls zugutekämen. Aufgrund seiner leitenden Position müsse er vor allem die Qualität der Pflege sicherstellen. Er habe maßgeblichen Einfluss auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter und damit mittelbar auch auf die Gesundheit der Bewohner.
Sitzungstag der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Sitzungssaal E009 am 29.06.2022
1. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 2 K 241/22.KO |
09:00 Uhr | N.N. gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Präsidentin des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr wegen dienstlicher Beurteilung | |
2. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 2 K 978/21.KO |
09:45 Uhr | N.N. gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost Recht Versorgung wegen Versorgung | |
3. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 2 K 648/19.KO |
10:30 Uhr | N.N. gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Generalzolldirektion Service-Center Düsseldorf wegen Versorgung | |
4. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 2 K 60/22.KO |
11:15 Uhr | N.N. gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, Dienstsitz Berlin, Referat Z I 5 wegen Beihilfe |
Sitzungstag der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Ortstermin am 07.07.2022
1. | Mündliche Verhandlung (öffentlich) | 4 K 106/22.KO |
10:00 Uhr | 1. N.N. gegen Stadt Bad Kreuznach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin wegen Bauvorbescheids | |
2. | Ortstermin (öffentlich) | 4 K 1114/21.KO |
13:00 Uhr | N.N. gegen Stadt Bad Kreuznach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin wegen Bauvorbescheids |